Neben der Grundbuchfläche geht als Nutzungsfaktor die Anzahl der Vollgeschosse in die Berechnung der Veranlagungsfläche ein. Liegt ein Bebauungsplan im jeweiligen Bereich vor, wird die Geschossigkeit aus diesem entnommen. Vorhandene Bebauungspläne der Gemeinde Mainhausen können unter folgendem Link eingesehen werden: http://geodaten.kreis-offenbach.de/apps/bplan/index.htm
Abrechnungsgebiete
Die grafische Darstellung der einzelnen Abrechnungsgebiete kann unter folgenden Links eingesehen werden
- Abrechnungsgebiet 1: Ortsteil Mainflingen
- Abrechnungsgebiet 2: Ortsteil Zellhausen
- Abrechnungsgebiet 3: Gewerbegebiete in Zellhausen (Gewerbegebiet Süd, (Ostring) und Gewerbegebiet Ost (Jahnstraße)
- Abrechnungsgebiet 4: Waldrandsiedlung/Am Schwalbennest
- Abrechnungsgebiet 5: Am Bahnhof/Forsthaussiedlung
Definition Vollgeschosse (Auszug aus der Hessischen Bauordnung)
- Geschosse sind oberirdische Geschosse, wenn ihre Deckenoberkanten im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberkante hinausragen.
- Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, die eine Höhe von mindestens 2,30 m haben.
- Ein gegenüber mindestens einer Außenwand des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss (Staffelgeschoss) und ein Geschoss mit mindestens einer geneigten Dachfläche ist ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als drei Viertel der Brutto-Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat.
- Die Höhe der Geschosse wird von der Oberkante Rohfußboden bis zur Oberkante Rohfußboden der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflächen bis zur Oberkante der Tragkonstruktion, gemessen.

